Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

der Fund-X GmbH mit Sitz in Baar / ZG

 

vom Januar 2020

 

Unsere AGB's sind integrierter Bestandteil sämtlicher Offerten.

Der Besteller akzeptiert mit der Auftragsbestätigung automatisch unsere AGB’s.

 

 

Art.1        Allgemeines

 

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.  Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von Fund-X zustande. Fund-X kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.

 

Art.2        Offerten

 

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen und daher auf Annahmen basieren, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Dadurch entstehende Mehrkosten müssen vom Besteller nachträglich akzeptiert werden. Ebenfalls solche, die im Zuge der Ausführung dadurch entstehen. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 6 Monaten. Genaue Abklärungen der vorhandenen Werkleitungen werden erst nach Auftragsbestätigung gemacht und können im Ausnahmefall zu Mehrkosten führen (Art. 4+6).

 

Art.3        Preise

 

Die offerierten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nottopreise zuzüglich MwSt. und gelten, wenn keine besonderen Massnahmen getroffen werden müssen gemäss Art. 2+4.

 

Im Preis nicht enthaltene Leistungen:

 

-       Sämtliche Baueingaben und Bewilligungen sowie deren Gebühren sind Sache des Bestellers.

-       Sämtliche Abklärungen in Bezug auf unterirdische Leitungen sind Sache des Bestellers.

-       Sämtliche Elektro-/Datenanschlüsse und Anschlussgebühren sind Sache des Bestellers.

 

Art.4        Mehraufwand und –kosten

 

Stellt Fund-X fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werks einen Mehraufwand zur Folge hat, den sie bei der Ausarbeitung der Offerte nicht kannte oder nicht kennen konnte oder ihr nicht mitgeteilt wurde, wird dieser zu den aktuell gültigen Regieansätzen der Fund-X GmbH verrechnet. 

 

Zusätzlich in Rechnung gestellt wird, falls nicht in der Offerte bereits enthalten:

 

-       Mehrkosten durch spezielle Lage des Bauplatzes oder ungenügende Zufahrt zum Montageort

-       Mehraufwand durch ungeeigneten Baugrund oder Hindernissen

-       Mehraufwand und –kosten durch Abweichungen der definierten Leistungen

-       Mehraufwand durch unvorhersehbare Arbeiten

-       Mehraufwand durch Überbrücken von Leitungen

-       Mehraufwand für elektrische Anschlüsse durch Zuzug von lizenzierten Fachpersonen

-       Mehrkosten durch Erbringen von nicht vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen

 

Art. 5        Zahlungsbedingungen 

 

Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten, ausser es ist auf der Rechnung speziell vermerkt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist die Fund-X GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p. a. geltend zu machen.

 

Art.6        Werkleitungen / Pläne

 

Im Angebot bietet die Fund-X GmbH immer die Dienstleitung „Abklärungen Leitungsführungen“ gegen ein Entgelt an. Falls der Besteller die jeweils erforderlichen Werkleitungspläne nicht in den Bestellunterlagen beigefügt hat, übernimmt die Fund-X GmbH automatisch die Verantwortung, die erforderlichen Werkpläne nach Auftragsbestätigung bei den dazu verantwortlichen Amtsstellen zu beschaffen. Für eventuelle Schäden an öffentlichen Leitungen haftet die Fund-X GmbH. Für privat verlegte Leitungen auf Privatgrund liegt die Verantwortung beim Besteller und wir lehnen jede Haftung für Schäden derer ab. Terminverschiebungen durch unvorhergesehene Überbrückungen von Werkleitungen im Zuge der Arbeiten mit Mehraufwand durch zusätzliche Konstruktionen müssen vom Besteller akzeptiert werden.

 

Art.7        Höhere Gewalt

 

Kann die Fund-X GmbH trotz aller Sorgfalt aufgrund höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, Pandemien, unvorhersehbaren behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Montagetermin dem eingetretenen Ereignis entsprechend verschoben. Fund-X GmbH haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Besteller durch das Verschieben der Vertragserfüllung entstehen. 

 

Art.8        Garantie und Haftung

 

Unsere Garantie beschränkt sich auf die Qualität und den Einsatz der von uns offerierten und verbauten Materialien und Konstruktionen. Die Fundationen sind stets für die, bei der Bestellung angegebenen oder gleichwertige Aufbauten berechnet. Für Schäden bei Aufbauten infolge Umwelteinflüsse und Naturereignissen von besonderer Intensität übernimmt die Fund-X GmbH keine Haftung. Fund-X kann zu keinem weiteren Schadenersatz als zur Nachbesserung des Werks bzw. zum Ersatz der defekten, durch Fund-X GmbH gelieferten Werke verpflichtet werden.

 

Art.9           Lieferung

 

Sollte die Vertragserfüllung aus betrieblichen oder logistischen Engpässen nicht pünktlich erbracht werden, so haftet die Fund-X nur für direkt entstandene Kosten gegenüber Dritten. Fund-X GmbH haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Besteller durch das Verschieben der Vertragserfüllung entstehen.

 

Art.10        Datenschutz

 

Fund-X verarbeitet auftragsbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Art.11     Gerichtsstand

 

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar/ZG. Vertragssprache ist deutsch.

 

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